Achim: Du hattest in Teil II. vorgeschlagen, noch ein drittes Gespräch zu führen, weil du noch nicht dazu gekommen warst, zu recherchieren, ob sich denn die Trump-Regierung an die gegen sie ergangenen Gerichtsentscheidungen hält. Hast Du zu der Frage inzwischen etwas Genaueres herausgefunden?
dgs: Ja, ich habe einiges gefunden und nun auch gelesen. Es gibt eine Entscheidung eines – 2011 von Obama nominierten – Bundes-District Court-Richters im Bundesstaat Rhode Island (an der Ostküste) von Montag (10.02.2025), in der es heisst:
„The Defendants [Trump & Co.] issued a broad, categorical, all-encompassing directive freezing federal funding“ – darüber sprachen wir ja bereits in Teil II – „. The plain language of the TRO [Temporary Restraining Order] entered in this case prohibits all categorical pauses or freezes in obligations or disbursements based on the OMB Directive or based on the President's 2025 Executive Orders. The Defendants received notice of the TRO, the Order is clear and unambiguous, and there are no impediments to the Defendants' compliance with the Order. The States have presented evidence in this motion that the Defendants in some cases have continued to improperly freeze federal funds and refused to resume disbursement of appropriated federal funds. See Exhibits A-C of the States' motion, (ECF Nos. 66-1, 66-2, and 66-3). The Defendants now plea that they are just trying to root out fraud. See ECF No. 70. But the freezes in effect now were a result of the broad categorical order, not a specific finding of possible fraud.“ (https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.rid.58912/gov.uscourts.rid.58912.96.0_5.pdf, S. 2; Hyperlinks hinzugefügt)
„Die Defendants [Trump & Co.] haben eine weit gefasste, unbedingte, allumfassende Direktive zum Einfrieren von Bundesmitteln erlassen. Der eindeutige Wortlaut der in diesem Verfahren [case] erlassenen TRO [Temporary Restraining Order] verbietet alle unbedingten Aussetzungen oder Einfrierungen von Verpflichtungen oder Auszahlungen auf der Grundlage der OMB-Richtlinie oder der Executive Orders des Präsidenten aus dem Jahr 2025. Die Defendants wurden von der TRO in Kenntnis gesetzt, die Anordnung ist klar und eindeutig, und es gibt keine Hindernisse für die Einhaltung der Anordnung durch die Beklagten.
Die Bundesstaaten haben in diesem [= hier gegenständlichen] Antrag Beweise dafür vorgelegt, dass die Beklagten in einigen Fällen weiterhin unrechtmässig Bundesmittel eingefroren und sich geweigert haben, die Auszahlung der bewilligten Bundesmittel wieder aufzunehmen. Siehe Anlagen A-C des Antrags der Bundesstaaten (ECF Nr. 66-1, 66-2 und 66-3). Die Defendants berufen sich nun darauf, dass sie lediglich versuchen, Betrug ausfindig zu machen. Siehe ECF Nr. 70. Aber die jetzt geltenden Sperren waren das Ergebnis der weit gefassten unbedingten Anordnung, nicht einer spezifischen Feststellung eines eventuellen Betrugs.“
Wie gesagt – ich bin skeptisch, dass allein der Umstand, dass der Kongress der Regierung bestimmte Mittel bewilligt, dazu führt, dass die Regierung das Geld auch ausgeben muss.1 Aber selbst wenn die Trump-Regierung Recht hätte und der Richter zu Unrecht annehmen würde, dass der Ausgaben-Stop wahrscheinlich verfassungswidrig ist, wäre der der rule of law entsprechende Weg nicht, dass die Regierung einfach weitermacht, was sie für richtig hält, sondern in die nächste Instanz geht.
Das hat die Trump-Regierung mittlerweile auch gemacht und zwischenzeitlich in zweierlei Weise beantragt, die Entscheidung des District Courts auszusetzen. In Bezug auf die eine Weise (Antrag für einen administrative stay) hatte sie sich schon am Dienstag der vergangenen Woche (11.02.2025) vor dem Appeal Court eine Niederlage eingefangen2; über die zweite Weise (motion for a stay pending appeal) erübrigte sich eine Entscheidung, da die Trump-Regierung – bei Vereinbarung mit der Gegenseite, das jede Seite ihre Auslagen für das Rechtsmittelverfahren selbst trägt – ihren appeal3 zurückgenommen hat. Mit dem ersten Antrag sollte die Entscheidung der ersten Instanz bis zu der Entscheidung über den zweiten Antrag ausgesetzt werden, und auch der zweite Antrag betraf nur die Zeit bis zur Entscheidung des Appeal Court über den appeal gegen die Entscheidung des District Court.
Der für das Verfahren zuständige Spruchkörper des Appeal Court besteht aus drei RichterInnen – einem von Obama nominierten Richter und zwei von Biden nominierten Richterinnen (1 und 2).
Achim: Hat Trump das Verfahren mit der appeal-Rücknahme endgültig verloren?
dgs: Nein, noch lange nicht. Es ging ja jetzt erst einmal um die Aussetzung der Temporary Restraining Order des Erstrichters. Nun geht es als nächstes – wiederum vor dem Erstrichter – um eine unbefristete, aber auch vorläufige Preliminary Injunction; und dann kommt irgendwann das Hauptverfahren – und parallel dazu vermutlich ein appeal-Verfahren wegen der jetzt anstehenden Entscheidung über die beantragte injunction.
Was den Ausgaben-Stop und die beantragte injunction anbelangt, so sind die entscheidenden Schriftsätze:
- das 44-seitige complaint, mit dem das Verfahren vom Bundesstaat New York und weiteren Bundesstaaten am 28.01.2025 eingeleitet wurde,
- die 78-seitige Motion for Preliminary Injunction vom 07.02.2025,
- die 75-seitige Regierungs-Response In Opposition to Motion for Preliminary Injunction vom 12.02.2025,
-
ein 65-seitige Amended Complaint vom 14.02.2025
und - eine 42-seitige Bundestaaten-reply – ebenfalls vom 14.02.2025 – auf die Regierungs-response vom 12.02.2025.
dgs: Ich habe zumindest nicht gelesen, dass sie sich nicht dran hält; und zur appeal-Rücknahme kam es wohl (unter anderem), weil das Gericht erster Instanz am Mittwoch, den 12.02.2025 klarstellte:
„First, to be clear and to reaffirm the Court's Orders, the Temporary Restraining Order (‚TRO') permits the Defendants to limit access to federal funds ‚on the basis of the applicable authorizing statutes, regulations, and terms.' ECF No. 50 at 12. The February 10, 2025 Order (ECF No. 96) does not ‚bar[] both the President and much of the Federal Government from exercising their own lawful authorities to withhold funding without the prior approval of the district court.' ECF No. 102 at 2. Neither the TRO (ECF No. 50), nor the Court's subsequent Order (ECF No. 96) require the Defendants to seek ‚preclearance' from the Court before acting to terminate funding when that decision is based on actual authority in the applicable statutory, regulatory, or grant terms.“ https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.rid.58912/gov.uscourts.rid.58912.107.0_4.pdf, S. 3; Hyperlinks hinzugefügt)
„Erstens, um der Klarheit und Bekräftigung der Entscheidung des Gerichts Willen [sei gesagt], [dass] die Temporary Restraining Order (‚TRO') den Defendants erlaubt, den Zugang zu Bundesmitteln ‚auf der Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Autorisierungen, Vorschriften und Bedingungen' zu beschränken. ECF Nr. 50, S. 12. Die Verfügung vom 10. Februar 2025 (ECF Nr. 96) ‚hindert sowohl den Präsidenten als auch grosse Teile der Unions4-Regierung nicht daran, von ihren eigenen gesetzlichen Befugnissen Gebrauch zu machen und Mittel ohne vorherige Genehmigung des district court zurückzuhalten'. ECF No. 102 at 2. Weder die TRO (ECF Nr. 50) noch die nachfolgende Order des Gerichts (ECF Nr. 96) verlangen von den Defendants, dass sie das Gericht um eine ‚Vorabgenehmigung' [preclearance] ersuchen, bevor sie die Finanzierung einstellen, wenn diese Entscheidung auf der tatsächlichen Befugnis in den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen oder Zuschussbedingungen beruht.“
Aber auch dazu habe ich nicht genauer recherchiert.
Achim: Und weisst du von weiteren Gerichtsentscheidungen, die von der Regierung nicht oder nur teilweise befolgt wurden?
dgs: Ja, es gibt (mindestens) noch ein weitere Verfahren, in dem die Richterin sagt, die Regierung „did not comply with“ ihrer Temporary Restraining Order; inzwischen hat der Fall den US-Supreme Court erreicht (siehe meinen taz-Blogs-Artikel vom 18.02.2025).
Ausserdem hatte ich Anfang/Mitte vergangener Woche5 (beim US-News-Ticker des Guardian oder bei X) einen Hinweis auf eine (ich glaube: AP-)Meldung gesehen, wonach die KlägerInnen/AntragstellerInnen in einem weiteren Verfahren der Regierung die Missachtung einer Gerichtsentscheidung vorwerfen. Den Hinweis- und die Meldung habe ich aber bisher nicht (wieder)gefunden.
In einem neuen Artikel im Guardian von Samstag heisst:
„Another judge [Eine andere Richterin als der Rhode Island-Richter], Loren AliKhan, accused the administration of defying its legal obligations after she ordered the office for budget and management (OMB) to halt a spending freeze.“ (https://www.theguardian.com/us-news/2025/feb/15/trump-court-rulings-lawsuits; Hyperlink hinzugefügt)
Im übrigen scheint der Guardian-Autor aber noch für eine offene Frage zu halten, inwieweit sich die Regierung an Gerichtsentscheidungen, die gegen sie ergehen hält oder nicht hält – die Artikel-Überschrift lautet: „The courts are a crucial bastion against Trump. What if he ignores their orders?“ – mit Fragezeichen am Ende.
Achim: Worum geht es in dem OMB-Verfahren?
dgs: Das weiss ich (noch) nicht. AliKhan ist am District Court for the District of Columbia (also für den Hauptstadt-District); und eine Aufstellung aller oder jedenfalls vieler Gerichtsverfahren wegen Trumps Regierungspolitik seit dem 20. Januar 2025 gibt es dort:
https://www.lawfaremedia.org/projects-series/trumps-first-100-days#challenges.
Das müsste jetzt also nach „Columbia“, „OMB“ und „freez“ durchsucht werden; und danach könnte dann für die einschlägigen Verfahren den Hyperlinks in der Spalte „Lawsuit“ gefolgt werden und sodann müsste auf den verlinkten Seiten nach den Namen der zuständigen RichterInnen geguckt werden („Assigned To:“). Und schliesslich müssten in dem oder den docket(s) für das Verfahren oder die Verfahren, für die AliKhan zuständig ist, die einzelnen Dokumente, insbesondere die orders des Gerichts durchgesehen werden; vielleicht führt schon eine Suche nach „enforce“ oder „enforcing“ in den docket-Inhaltsverzeichnissen zu einem aufschlussreichen Ergebnis.
Achim: Wie viele Gerichtsverfahren sind es denn überhaupt?
dgs: Laut einer Meldung von bloomberg.com von Samstag (15.02.2025) mindestens 74.
Achim: Trump hat den RichterInnen, die gegen ihn entschieden haben, vorgeworfen hochgradig politisiert zu sein. Das ist ja dein ceterum censeo (nach Cato dem Älteren, von dem gesagt wird, dass er seine Reden immer mit dem Satz, „Im Übrigen bin ich der Meinung [ceterum censeo], dass Karthago zerstört werden muss“, zu beenden pflegte) in Bezug auf das deutsche Rechtsstaats-Konzept: Deutsche JuristInnen machten weit überwiegend lieber Politik als Textarbeit und Gesetzesanwendung. Hat Trump deines Erachtens also Recht?
dgs: Trumps Äusserung war im Speziellen auf eine Entscheidung zu Musks Department of Government Efficiency gemünzt.6 Diese Verfahren habe ich aber weitaus weniger verfolgt, als die Verfahren zu dem Staatsangehörigkeits-Streit.
Der Streit um die Staatsangehörigkeits-Regelung in der USA-Verfassung
Zu dem Staatsangehörigkeits-Streit kann ich sagen:
- Von vier bisher ergangenen Entscheidungen stammen zwei von – von republikanischen Präsidenten nominierten – Richtern und zwei von – von demokratischen Präsidenten nominierten – RichterInnen. Die beiden von Reagan und Bush nominierten Richter haben ihre Entscheidungen schärfer in der Sache formuliert als insb. die erst kurz im Amt befindliche, von Biden nominierte Richterin, die sich vor allem auf die bisherige Rechtsprechung des Supreme Court, an die sie gebunden sei, stützte. Angesichts dieser Sachlage fällt es schwer, die Entscheidungen mit parteipolitischen Motiven zu erklären.
-
Ausserdem berufen sich alle vier RichterInnen in der Linie auf den – ihres Erachtens – klaren Wortlaut der Staatsangehörigkeits-Klausel (also das, was hier grammatisch-philologische Auslegung genannt würde) und nicht vage auf einen freihändig herbeigezauberten „Sinn und Zweck“ der Norm, was hier häufig gemacht wird und „teleologische [zu griech. τέλος [télos] = u.a. Ende, Ziel] Auslegung“ genannt wird. Auch eine Berufung auf – schwammige – Ausdrücke wie „Werte“, „Wertordnung“ und „Gerechtigkeit“ ist mir nicht aufgefallen.
- District Court für den Western District des Bundesstaates Washington: „anyone who answers to the political or judicial authority of the United States is ‚subject to [its] jurisdiction.' That is the plain meaning of the phrase ‚subject to the jurisdiction,' and it unequivocally applies to children born in the territorial United States – regardless of the immigration status of their parents.“ (S. 7) / „Alle, die sich vor den politischen oder gerichtlichen Autoritäten [authority] der Vereinigten Staaten verantworten müssen [answers], sind ‚der jurisdiction [der Vereinigten Staaten] unterworfen'. Das ist die eindeutige Bedeutung der Formulierung ‚subject to the jurisdiction', und sie gilt eindeutig für Kinder, die auf dem Territorium der Vereinigten Staaten geboren sind – unabhängig vom Einwanderungsstatus ihrer Eltern.“
- District Court Maryland: „The President's novel interpretation of the Citizenship Clause contradicts the plain language of the Fourteenth Amendment and conflicts with 125-year-old binding Supreme Court precedent.“ (S. 11) / „Die neuartige Auslegung der Staatsangehörigkeits-Klausel durch den Präsidenten widerspricht dem klarem Wortlaut des XIV. Verfassungszusatzes und steht im Widerspruch zu einer 125 Jahre alten [das hiesige Gericht] bindenden Präzedenzentscheidung des Supreme Court.“
- District Court New Hampshire: „There is no reason to delve into the amendment's enactment history (or as explained below, § 1401's legislative history) or employ other tools of interpretation to discern that ‚subject to the jurisdiction thereof' refers to all babies born on U.S. soil, aside from the enumerated exceptions because the amendment and statute do so unambiguously.“ (S. 7; Hv. i.O.) „Es gibt keinen Grund, die Gesetzgebungsgeschichte des [XIV. Verfassungs]Zusatzes (oder, wie unten erläutert wird, die Gesetzgebungsgeschichte des § 1401) zu erforschen oder andere Auslegungshilfen anzuwenden, um zu festzustellen, dass ‚subject to the jurisdiction' sich auf alle Babys bezieht, die auf amerikanischem Boden geboren wurden – abgesehen von den aufgezählten Ausnahmen, da der [Verfasszungs]Zusatz und das Gesetz dies eindeutig sagen.“
- District Court Massachusetts: „The plain language of the Citizenship Clause – as interpreted by the Supreme Court more than a century ago and routinely applied by all branches of government since then – compels a finding that the plaintiffs' challenges to the EO [Executive Order] are nearly certain to prevail.“ (S. 14) / „Der eindeutige Wortlaut der Staatsangehörigkeits-Klausel – wie sie vom Supreme Court vor mehr als einem Jahrhundert ausgelegt und seitdem von allen Staatsgewalten [branches of government] routinemässig angewandt wurde – zwingt zu der Feststellung, dass die Anfechtungen EO [Executive Order] durch die plaintiffs mit ziemlicher Sicherheit Erfolg haben werden.“
Über Musk selbst hatte die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch, den 12.02.2025 berichtet:
„Musk took to his X social media platform to attack the judge7 who ordered U.S. health agencies on Tuesday to temporarily restore websites they took offline in response to an executive order by Trump. The order remains in place while the parties prepare legal briefs for a longer injunction.“ (https://www.reuters.com/legal/musk-trump-allies-ratchet-up-rhetoric-against-judiciary-2025-02-12/)
„Musk griff auf seiner Social-Media-Plattform X den Richter8 an, der die US-Gesundheitsbehörden am Dienstag angewiesen hatte, Websites, die sie als Reaktion auf eine Anordnung Trumps aus dem Netz genommen hatten, vorübergehend wiederherzustellen. Die Anordnung bleibt in Kraft, solange die Parteien Schriftsätze für eine langfristige injunction vorbereiten.“
In diesem Verfahren geht es nicht um Verfassungsrecht, sondern um eine einfach-gesetzliche Normen, den Administrative Procedure Act (APA) und den Paperwork Reduction Act (PRA).
Nach Darstellung des Gerichts bestimmt der
„PRA […] every federal agency to ‚ensure that the public has timely and equitable access to the agency's public information.' 44 U.S.C. § 3506(d)(1). It also requires agencies to ‚provide adequate notice when initiating, substantially modifying, or terminating significant information dissemination products,' id. § 3506(d)(3), which HHS [Department of Health and Human Services] and other agencies define to include ‚›any electronic document … or web page‹ that an agency has disseminated to the public.' See Compl. ¶ 139 (quoting HHS Guidelines for Ensuring and Maximizing the Quality, Objectivity, Utility, and Integrity of Information Disseminated to the Public, Off. of the Assistant Sec'y for Plan. & Evaluation, HHS, https://aspe.hhs.gov/hhs-guidelines-ensuring-maximizing-disseminated-information (last visited Feb. 10, 2025) (hereinafter ‚HHS Guidelines')).“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.dcd.277069/gov.uscourts.dcd.277069.12.0_2.pdf, S. 2; Hyperlink hinzugefügt)
„Der PRA verpflichtet jede Bundesbehörde, ‚sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit rechtzeitig und in angemessener Weise Zugang zu den öffentlichen10 Informationen der Behörde hat'. 44 U.S.C. § 3506(d)(1). Ausserdem sind die Behörden verpflichtet, ‚eine angemessene Mitteilung zu machen, wenn sie wichtige products [Werke, Produkte, Erzeugnisse, …]11 zur Informationsverbreitung12 einführen, wesentlich verändern oder nicht mehr zur Verfügung stellen [terminate]', id. § 3506(d)(3), was HHS [Department of Health and Human Services] und andere Behörden so definieren, dass es ‚jedes elektronische Dokument ... oder jede Webseite' umfasst, die eine Behörde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Siehe Compl. ¶ 1313 (zitiert HHS Guidelines for Ensuring and Maximizing the Quality, Objectivity, Utility, and Integrity of Information Disseminated to the Public, Off. of the Assistant Sec'y for Plan. & Evaluation, HHS, https://aspe.hhs.gov/hhs-guidelines-ensuring-maximizing-disseminated-information (zuletzt besucht am 10. Februar 2025) (im Folgenden ‚HHS Guidelines')).“
Hört sich ziemlich klar an: Die Regierung darf die Informationen, die sie der Öffentlichkeit, z.B. auf Websites, zur Verfügung stellt, ändern (was selbstverständlich sein sollte), aber sie muss solche Änderung angemessen informieren („provide adequate notice“). Nicht ausdrücklich geregelt ist anscheinend, ob die Information vor der Änderung erfolgen muss, so dass nach Rechtsschutz nachgesucht werden kann, bevor die Änderung vorgenommen wird – und der etwaige Schaden durch die Änderung eintritt. Letzteres hängt also von der Auslegung des Wortes „adequate“ ab.
Im konkreten ging es darum, dass Trump am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit eine Executive Order mit dem Titel „Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government“ erliess. In Folge dieser Verordnung wurden wurden verschiedene „webpages and datasets“ aus dem Netz genommen. (Auch) betroffen waren – absichtlich oder kollateral – Themen wie „youth risk behaviors, adolescent and school health, social vulnerability and environmental justice, HIV, contraception, assisted reproductive technologies, and how to develop clinical trials, including improving the inclusion of women and underrepresented population“14 / „Risikoverhalten von Jugendlichen, Gesundheit von Jugendlichen und [an] Schulen, soziale Verletzlichkeit15 und Umweltgerechtigkeit, HIV, Empfängnisverhütung, assistierte Reproduktionstechnologien und die Entwicklung klinischer Studien, einschliesslich der besseren Einbeziehung von Frauen und unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen“.
Die Regierung scheint nun in dem wegen des Vorgangs anhängigen Gerichtsverfahrens nicht bestritten zu haben, dass sie über die fraglichen Änderungen tatsächlich nicht adäquat informiert hat, sondern sich auf verfahrensrechtliche Fragen (was nicht heisst: auf Nebensächliches) kapriziert zu haben:
„Defendants raise three primary threshold reasons why DFA [Doctors for America = Plaintiffs] cannot ultimately succeed on the merits of its claims:
- DFA lacks standing,
- the action of removing the webpages is neither an ‚agency action' nor ‚final' and hence is unreviewable under the APA,
- and DFA has not demonstrated irreparable harm.“
„Die Defendants führen vor allem drei Gründe an, warum die DFA [Doctors for America = Plaintiffs] in der Hauptsache keinen Erfolg haben könnten:
- Den DFA fehle die Klagebefugnis,
- die Entfernung der Webseiten sei weder eine ‚action der Behörde' noch ‚endgültig' und folglich sei die Entfernung nach dem APA nicht gerichtlich kontrollierbar,
- und die DFA hätten [schliesslich] keinen irreparablen Schaden nachgewiesen.“
Klagebefugnis
Die erste Frage (standing / Klagebefugnis) hängt – laut Gericht – wiederum an drei Kriterien – nämlich daran, ob mindestens ein Mitglieder der klagenden / antragstellenden Vereinigung (Doctors for America) zeigen kann,
„(i) that she has suffered or likely will suffer an injury in fact, (ii) that the injury likely was caused or will be caused by the defendant, and (iii) that the injury likely would be redressed by the requested judicial relief“
(ebd., S. 6)
„(i) dass sie einen tatsächlichen Schaden erlitten hat oder wahrscheinlich erleiden wird, (ii) dass der Schaden wahrscheinlich durch den Defendant verursacht wurde oder wird und (iii) dass der Schaden wahrscheinlich durch den beantragten Rechtsbehelf behoben werden würde“.
Zu Kriterium (i) sagt das Gericht, dass die Vereinigung Mitglieder namhaft gemacht habe, die die jetzt nicht mehr zur Verfügung stehenden Regierungs-Information regelmässig genutzt haben und denen allenfalls unzureichende Alternativen zur Verfügung stehen (ebd., S. 7 f.). Und zu den beiden anderen Kriterien sagt das Gericht:
„Defendants caused the alleged injury by removing important resource materials without warning. As is ‚typically' true, then, ‚enjoining' that conduct will ‚redress that injury.'“
(ebd., S. 7)
„Die Defendants haben die geltend gemachte Schädigung verursacht, indem sie ohne Vorwarnung wichtiges Quellenmaterial / Informationsressourcen [resource materials] entfernt haben. Wie es ‚typischerweise' der Fall ist, wird die ‚Untersagung' dieses Verhaltens ‚dieser Schädigung abhelfen'.“
Gegen die Auffassung mögen sich Einwände vorbringen (ich habe nur die Entscheidung des Gerichts; nicht die vorausgegangenen Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten16 gelesen) – hochgradig politisiert ist die Argumentation des Gerichts jedenfalls nicht.
Angemerkt sei, dass die Regierung jedenfalls nicht argumentiert zu haben scheint, dass die klagende / antragstellende Vereinigung bzw. deren Mitglieder deshalb keinen Schaden hätten, weil die Websites und Datensätze ohnehin keine verlässlichen Informationen, sondern bloss „Ideologie“ enthalten hätten – was ein paternalistisches Argument wäre, das – wegen seines paternalistischen Charakters – kaum mit einem angelsächsischen Freiheitsverständnis vereinbar sein dürfte.
Nun zu den beiden Kriterien „the action of removing the webpages is neither an ‚agency action' nor ‚final' and hence is unreviewable under the APA, and DFA has not demonstrated irreparable harm“.
„Final Action“
Um „final action“ geht es auf S. 9 unten bis S. 14 oben der Gerichtsentscheidung. Bis S. 11 oben geht es um die Frage, ob das Entfernen der Informationen überhaupt eine „action“ im Sinne des Gesetzes ist (was das Gericht, ohne politische Erwägungen anzustellen oder auf den Inhalt der fraglichen Informationen einzugehen, bejaht) und sodann um die Frage, ob die action im vorliegenden Fall bereits „final“ ist. Auch letztere Frage bejaht das Gericht: Nichts deute darauf hin, dass die Entfernung bloss vorläufig sei (dass später eventuell wieder anders entschieden werde, ändere daran nichts); auch sei klar, dass die Entfernung der Informationen nicht bloss eine Ermessensentscheidung war, sondern in Befolgung einer Anordnung, der Executive Order Trumps erfolgte (worauf es auch ankommen soll).Schliesslich gibt es eine Entscheidung des 4. Appeal Court, wonach es für final auch darauf ankommen soll, ob die action eine solche ist, „by which rights or obligations have been determined, or from which legal consequences will flow“17. Das halte ich für eine etwas gewagte These; aber ich habe die Appeal Court-Entscheidung nicht gelesen. Wie dem auch sie – jedenfalls sagt der für das jetzige Verfahren zuständige District Court, auch dieses Kriterium sei vorliegend erfüllt:
„DFA points to several provisions of the PRA that purportedly provide a right to the information in the CDC's [Centers for Disease Control and Prevention] removed webpages. Defendants, by contrast, argue that no provision 'requires CDC and FDA [Food and Drug Administration] to create or maintain the webpages' or datasets. See Opp'n at 7–818. The Court concludes that DFA has demonstrated that its members likely have an information right at least under the PRA's notice requirement. Section 3605(d)(3) requires agencies to 'provide adequate notice when initiating, substantially modifying, or terminating significant information dissemination products,' which HHS defines to include electronic documents and webpages. See HHS Guidelines. The provision on its face seems to require an agency to maintain an important webpage for the period between when the agency issues a notice of termination and when it actually terminates the webpage19, and thus seems to provide individuals a right to that information for that time.“ (https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.dcd.277069/gov.uscourts.dcd.277069.12.0_2.pdf, S. 13)
„Die DFA verweisen auf mehrere Bestimmungen des PRA, die – nach DFA-Vorbringen [purportedly20] – ein Recht auf die Informationen bezüglich der entfernten CDC21-Webseiten vorsehen. Die Defendants argumentieren demgegenüber, dass keine Bestimmung die CDC und die FDA [Food and Drug Administration] dazu ‚verpflichte, Webseiten' oder Datensätze ‚zu erstellen oder zu pflegen'. Siehe Opp'n at 7-822. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die DFA nachgewiesen hat, dass ihre Mitglieder zumindest im Rahmen der Benachrichtigungspflicht des PRA wahrscheinlich ein Informationsrecht haben. Section 3605(d)(3) verlangt von den Behörden, eine ‚angemessene Mitteilung zu machen [provide adequate notice], wenn sie wichtige products23 zur Informationsverbreitung einführen, wesentlich verändern oder beenden', was nach der Definition des HHS elektronische Dokumente und Webseiten einschliesst. Siehe HHS Guidelines. Die Bestimmung scheint von einer Behörde zu verlangen, dass sie eine wichtige Webseite für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem die Behörde die Entfernung der Webseite mitteilt, und deren tatsächlicher Entfernung aufrechterhält24, und scheint somit Einzelpersonen währenddessen ein Recht auf diese Informationen zu geben.“
Das scheint mir zwar eine vertretbare – vielleicht auch zutreffende –, aber so nicht ausreichend begründete Auffassung zu sein. Denn das Gericht geht nicht auf die – oben angesprochene – Frage ein, „ob die Information [notice]vor der Änderung erfolgen muss, so dass nach Rechtsschutz nachgesucht werden kann, bevor die Änderung vorgenommen wird – und der etwaige Schaden durch die Änderung eintritt“. Ich tendiere dahin, diese Frage zu bejahen. Aber selbst wenn die Frage verneint wird, geht das Gericht – richtigerweise – nicht auf den Inhalt der entfernten Informationen und darauf, ob es (politisch) ‚richtig', ‚angemessen', ‚gerecht' o.ä. ist, die Informationen zu entfernen, ein, sondern postuliert – eine inhalts- und entfernungs-entscheidungs-indifferentes – Recht auf rechtzeitige Information über die künftige Entfernung. Das ist mustergültig prozedural und einem Gericht angemessen – und nicht deutsch-politisiert-‚materiell'. Wir könnten schlussfolgern: Musk regt sich nicht auf oder kann sich nicht aufregen, weil das Gericht aus politischen Gründen gegen die Regierung entschieden hätte, sondern, weil es inhalts-indifferent ein (zumindest möglicherweise bestehendes) Verfahrensrechte schützte – und die Regierung über solche formellen Beschwernisse gerne hinweggehen wollen würde.
„irreparable harm“
Um den „irreparable harm“ geht es auf S. 16 unten bis S. 19 oben. Der District Court bejaht auch, dass ein solcher vorliegt:„Dr. Liou [ein Mitglied der klagenden/antragstellenden Vereinigung] cannot effectively do her job to address a ‚time-sensitive' Chlamydia outbreak that is happening now.“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.dcd.277069/gov.uscourts.dcd.277069.12.0_2.pdf, S. 18)
„Dr. Liou [ein Mitglied der klagenden/antragstellenden Vereinigung] kann ihre Arbeit – [nämlich] auf einen ‚zeitkritischen' Chlamydienausbruch, der jetzt stattfindet, zu reagieren [address] – nicht effektiv ausführen.“
Ähnlich sei es bei einem zweiten namhaft gemachten Vereinigungsmitglied (ebd., 18 f.)
„Put simply, just as Dr. Liou has a time-limited ability to assist the Chlamydia outbreak, Dr. Ramachandran has a time-limited ability to treat certain patients at her clinic. No backend remedy could ameliorate the inability to provide all required care during an appointment time to a patient who cannot return in the future. For those reasons, DFA has established that it will suffer irreparable harm absent a temporary restraining order, and that no subsequent action in their litigation will ‚correct' his harm.“ (ebd., S. 19)
„Einfach ausgedrückt: So wie Dr. Liou eine zeitlich begrenzte Möglichkeit hat, in Bezug auf dem Chlamydien-Ausbruch zu arbeiten25, hat Dr. Ramachandran eine zeitlich begrenzte Möglichkeit, bestimmte PatientInnen in ihrer Klinik zu behandeln. Kein nachträglicher (Rechts)behelf26 kann noch helfen (Besserung bieten) in Bezug auf die Unfähigkeit (Hinderung), einem/r Patienten/in, der/die in Zukunft nicht wiederkommen kann, während eines Termins alle erforderlichen Behandlungen zukommen zu lassen. Aus diesen Gründen haben die DFA ‚etabliert'27, dass sie ohne eine Temporary Restraining Order einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden werden, und dass keine späteren Massnahme in ihrem Rechtsstreit diesen Schaden ‚rückgängig machen (korrigieren)' kann [wörtlich: wird].“
Das kann wohl mit Fug und Recht eine bodenständige und als andere als politizistische oder voluntaristische Argumentation genannt werden.
DOGE / Treasury Department payment records
Über Vize-Präsident Vance heisst es in dem oben schon zitierten Reuters-Bericht:
„In addition to Musk, Vice President JD Vance wrote on X on Sunday [09.02.2025]28 that ‚judges aren't allowed to control the executive's legitimate power' after U.S. District Judge Paul Engelmayer in Manhattan blocked Department of Government Efficiency (DOGE) staff from accessing Treasury Department payment records.“ (https://www.reuters.com/legal/musk-trump-allies-ratchet-up-rhetoric-against-judiciary-2025-02-12/)
„Zusätzlich [zu der Äusserung von] Musk schrieb auch Vizepräsident J.D. Vance auf X am Sonntag [09.02.2025], dass es ‚Richtern nicht erlaubt ist, die legitime Macht der Exekutive zu kontrollieren', nachdem der US-Bezirksrichter Paul Engelmayer in Manhattan Department of Government Efficiency (DOGE)-MitarbeiterInnen den Zugang zu Zahlungsunterlagen des Finanzministeriums verwehrt hatte.“
Auch diese Entscheidung (ebenfalls nur eine Temporary Restraining Order) wurde (vor allem) einfach-gesetzlich, aber nur kurz begründet:
„This Court […] this evening received an application for a temporary restraining order filed by the Attorneys General of the 19 States identified as plaintiffs above. The States' lawsuit challenges a new policy by the United States Department of the Treasury, at the direction of the President and the Secretary of the Treasury, which, as alleged, expands access to the payment systems of the Bureau of Fiscal Services (BFS) to political appointees and ‚special government employees.' The States contend that this policy, inter alia, violates the Administrative Procedure Act (‚APA'), 5 U.S.C. §§ 551 et seq., in multiple respects; exceeds the statutory authority of the Department of the Treasury; violates the separation of powers doctrine; and violates the Take Care Clause of the United States Constitution29. […].
The Court has reviewed the affirmation of Colleen K. Faherty, dated February 7, 2025, in support of the States' motion for a temporary restraining order, the States' memorandum of law in support of that motion, the States' motion for a temporary restraining order, dated February 7, 2025, and the Complaint. The Court's firm assessment is that, for the reasons stated by the States, they will face irreparable harm in the absence of injunctive relief. See Winter v. Nat. Res. Def. Council, Inc., 555 U.S. 7, 20 (2008)30. That is both because of the risk that the new policy presents of the disclosure of sensitive and confidential information and the heightened risk that the systems in question will be more vulnerable than before to hacking. The Court's further assessment is that, again for the reasons given by the States, the States have shown a likelihood of success on the merits of their claims, with the States' statutory claims presenting as particularly strong. The Court's further assessment is that the balance of the equities, for the reasons stated by the States, favors the entry of emergency relief.“
(https://storage.courtlistener.com/recap/gov.uscourts.nysd.636609/gov.uscourts.nysd.636609.6.0.pdf, S. 1 f.; Hyperlinks hinzugefügt)
„Bei diesem Gericht [...] ist heute Abend ein Antrag auf Erlass einer temporary restraining order eingegangen, der von den GeneralstaatsanwältInnen der 19 oben als plaintiffs genannten Bundesstaaten eingereicht wurde. Die Klage [lawsuit31] der Bundesstaaten richtet sich gegen eine neue Praxis/Politik [policy] des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten auf Anweisung des Präsidenten und des Finanzministers [Secretary of the Treasury], die, wie behauptet wird, den Zugang zu den Zahlungssystemen des Bureau of Fiscal Services (BFS) auf nach politischen Kriterien ernannte RegierungsmitarbeiterInnen [political appointees] und ‚besondere Regierungsangestellte' ausweitet. Die Bundesstaaten machen geltend, dass diese Politik unter anderem in mehrfacher Hinsicht gegen den Administrative Procedure Act (‚APA'), 5 U.S.C. §§ 551 ff., verstösst, die gesetzlichen Befugnisse des Finanzministeriums überschreitet, gegen die Doktrin der Gewaltenteilung verstösst und die Take Care Clause der Verfassung der Vereinigten Staaten32 verletzt. […].
Das Gericht hat die (eidesstattliche?) Versicherung von Colleen K. Faherty vom 7. Februar 2025 zur Substantiierung [support] des Antrags der Bundesstaaten auf Erlass einer temporary restraining order, das Memorandum of Law der Bundesstaaten zur Begründung [support] dieses Antrags, den Antrag der Bundesstaaten auf Erlass einer temporary restraining order vom 7. Februar 2025 und das Complaint geprüft. Das Gericht gelangte zu der fundierten [firm] Bewertung, dass den Bundesstaaten aus den von ihnen genannten Gründen ein irreparabler Schaden droht, wenn keine temporary restraining order erlassen wird. Siehe Winter v. Nat.Res.Def. Council, Inc., 555 U.S. 7, 20 (2008)33. Dies liegt zum einen an dem Risiko, dass die neue Politik sensible und vertrauliche Informationen offenlegt, und zum anderen an dem erhöhten Risiko, dass die fraglichen Systeme anfälliger für Hackerangriffe sind als zuvor. Das Gericht kommt ferner zu dem Ergebnis, dass die Staaten, ebenfalls aus den von ihnen angeführten Gründen, die Erfolgsaussichten ihrer Forderungen in der Hauptsache aufgezeigt haben, wobei die Bundesstaaten-Forderungen auf einfach-gesetzlicher Grundlage [statutory claims] als besonders stark erscheinen. Das Gericht kommt ferner zu dem Schluss, dass die balance of the equities34 aus den von den Staaten angeführten Gründen für die Stattgabe des Eilantrags spricht.“
Um diese Begründung beurteilen zu können, müssten zumindest die in Bezug genommenen Schriftsätze gelesen werden; weil gegen die Entscheidung aber anscheinend bisher nicht einmal Rechtsmittel eingelegt wurden, spare ich mir das.
Über die ausserdem beantragte Preliminary Injunction wurde am Freitag, den 14.02.2025 mündlich verhandelt; eine Entscheidung gibt es noch nicht.