14. März 2011: Saudische Panzer überqueren die Grenze zu Bahrain, um das dortige Regime im Kampf gegen die Opposition zu unterstützen. Es sind Piranha-Schützenpanzer des Typs 8×8 aus Schweizer Produktion, von denen Saudi-Arabien 1991 bei der Mowag in Kreuzlingen 1.000 Stück bestellt hat.
25. März 2009: Der Bundesrat bewilligt 400 Maschinenpistolen des Typs MP9 PDW (Kaliber 9 Millimeter) und 400 Sturmgewehre SG 553 (Kaliber 5,56 Millimeter) an die Polizei des indischen Teilstaats Jharkhand sowie 10 Maschinenpistolen des Typs MP9 PDW an die Polizei im Bundesstaat Chhattisgarh. Chhattisgarh wird von Ultranationalisten beherrscht, die im Süden des Landes gegen maoistische Rebellen kämpfen. Laut der Menschenrechtsorganisation «Human Rights Watch» bilden beide Konfliktparteien Kinder unter 18 Jahren für bewaffnete Einsätze aus.
Kurzer Stopp - und alles läuft wieder wie vorher
Wann immer solche Fakten ans Licht kommen, das Ritual ist immer dasselbe: Die Exportkontrolle im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) untersucht die Lieferungen, beteuert entweder, alles sei mit rechten Dingen zugegangen oder aber stoppt die Exporte zumindest vorübergehend, weil die Käufer gegen Verträge verstossen hätten. Kurz darauf läuft das Geschäft wieder wie vorher.Wie löchrig das Waffenexportgesetz ist, zeigt das Beispiel Saudi-Arabien. Obwohl der Bundesrat 2009 aufgrund der Menschenrechtssituation den Export von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien verboten hat, wurden sowohl 2009 wie 2010 trotzdem Waffen und Zubehör für je rund 130 Millionen Franken dorthin exportiert – darunter auch Ersatzteile für die Piranha-Panzer, die gegen das Volk in Bahrain zum Einsatz kamen. Möglich macht dies eine Bestimmung im Kriegsmaterialexportgesetz, die bereits bewilligte Lieferungen nicht unterbindet und Ersatzteillieferungen jederzeit ermöglicht.