Kritiker sehen in den Schiedsgerichten eine Paralleljustiz, die im «Namen des Geldes» die Demokratie souveräner Staaten aushebelt. Und sie befürchten, dass mit TTIP und CETA Klagen gegen Europäische Länder zunehmen werden.
«Goldgrube für die Justizindustrie»
Ein düsteres Bild der privaten Schiedsgerichte zeichnet die ARD-Dokumentation «Konzerne klagen – Wir zahlen». Filmautor Michael Wech nimmt vor allem die Profiteure dieser Sonderjustiz ins Visier und stellt fest: Rund um die Schiedsverfahren ist eine boomende Justizindustrie entstanden, die an den Prozessen Milliarden verdient. Längst ist daraus ein Geschäftsmodell geworden.Anwälte, die für diese Klagen angeheuert werden, kassieren bis zu tausend Dollar pro Stunde, ihre Kanzleien scheffeln manchmal bis zu 30 Millionen Dollar pro Klage. «Es ist eine Goldgrube für die Justizindustrie, die um diese Abkommen herum wächst», sagt der kanadische Rechtswissenschaftler Gus van Harten. «Und sie existiert nur, weil alle davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit zahlen muss.»
Kanzleien und Anwälte, die auf Konzernklagen spezialisiert sind, haben ein Interesse daran, dass es möglichst viele Verfahren gibt. Seit Anfang der 90er-Jahre ist die Anzahl der Klagen von Konzernen gegen Staaten rasant angestiegen. Ein aktueller Bericht der UN-Handelskonferenz Unctad zeigt, dass Unternehmen in immer mehr Streitfällen gegen Staaten vor internationale Schiedsgerichte ziehen. Allein 2015 wurden 70 neue Fälle eingebracht. Die Zahl der jemals in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle steigt damit auf 696. Neu daran ist, dass sich die Klagen vermehrt gegen hoch entwickelte Länder richten – im Vorjahr waren das 40 Prozent aller Fälle.
In der Branche herrscht Goldgräberstimmung. Banken, Hedgefonds und Versicherer investieren in den jährlich wachsenden Markt. Die Prozess-Finanzierer versprechen hohe Renditen. Und als Makler verdienen sie ebenfalls kräftig mit: Burford, der grösste amerikanische Prozess-Finanzierer, konnte seinen Gewinn 2011 verneunfachen. Juridica, sein britischer Konkurrent, verzeichnete einen Gewinnanstieg von 578 Prozent.
Einer der Gewinner in diesem System ist der New Yorker Anwalt Selvyn Seidel, ein Pionier in der Branche der Prozess-Finanzierung. Wann immer Seidel eine Chance auf Erfolg wittert, ermutigt er Konzerne, Regierungen auf Schadenersatz verklagen. Er übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten. Gewinnen die Unternehmen den Prozess, kassiert Seidel einen grossen Teil der eingeklagten Summe, oft mehrere Hundert Millionen Dollar. Potenzielle Geldgeber lockt er mit Traumrenditen von 400 Prozent. «Diese Klagen bedeuten Milliarden und Abermilliarden Dollar. Wenn wir Erfolg haben, teilen wir uns den Gewinn. Es ist ein Riesengeschäft für alle Seiten.» Seidel hat bereits eine weitere Idee wie er das Geschäft ausweiten könnte: Er möchte verschiedene Klagen bündeln und als Wertpapiere auf die Finanzmärkte bringen. Investoren könnten sie wie Aktien erwerben und auf erfolgreiche Klagen spekulieren.
300 Millionen Dollar Schadenersatz – für nichts
Anwälte wie Seidel sind das Öl im Getriebe dieser Justizindustrie. Dass für die «Traumrenditen» letztlich die Steuerzahler der verklagten Staaten aufkommen müssen, scheint die Branche nicht zu kümmern. Besonders leidgeprüft in Sachen Schiedsgerichten ist Kanada. 1994 unterzeichnete es ein Freihandelsabkommen mit den USA, das Investoren beider Staaten ein Sonderklagerecht vor Schiedsgerichten einräumt. Seitdem wird Kanada geradezu bombardiert mit Klagen von US-Amerikanischen Unternehmen. Erst jüngst gewann ein US-Konzern den Prozess vor einem privaten Schiedsgericht: Weil Kanada die Errichtung eines riesigen Steinbruchs in Nova Scotia aus Umweltschutzgründen nicht erlaubte, muss der Staat dem Konzern 300 Millionen Dollar «Schadenersatz» zahlen. Obwohl der Konzern noch keinen Cent in die Entwicklung des Projektes gesteckt hatte.Schiedsgerichtsverfahren sind bereits heute weltweit in Tausenden Verträgen verbindlich verankert. Auch die Schweiz hat über 120 solche Verträge abgeschlossen. Der ursprüngliche Zweck dieser Investorenschutzabkommen: Ausländische Investoren sollten in Ländern mit wenig vertrauenserweckender Justiz vor Enteignung geschützt werden. Doch um Schadenersatz für offensichtliche Enteignungen geht es heute nur noch selten, wie der jüngste Fall in Kanada zeigt. «Wenn man die sehr vage formulierten Regeln der Investorenschutzabkommen nur breit genug auslegt, ist praktisch alles einklagbar, was den erwarteten Profit eines Unternehmens schmälert», sagt der Rechtswissenschaftler Gus van Harten.
Darunter fallen insbesondere Regierungs- und Parlamentsbeschlüsse, welche die Geschäfte der Investoren durchkreuzen, zum Beispiel neue Umweltgesetze, höhere Mindestlöhne, Subventionskürzungen- oder Moratorien. Van Harten analysiert seit Jahren die Entscheidungen der privaten Schiedsgerichte: «In drei Viertel der Fälle interpretierten sie die Regeln so, dass sie zu weiteren Klagen einladen.» Darin liege ein gefährliches Wachstumspotenzial: «Es ist ein neuer Weg, um öffentliche Gelder anzuzapfen.»
Investieren, um zu klagen?
Im Visier der Branche sind auch Krisenstaaten wie Griechenland und Spanien. Eine deutsche Anwaltskanzlei macht vor, wie sich aus der Eurokrise Profit schlagen lässt. In einem Kunden-Newsletter aquiriert sie offensiv potenzielle Kläger: «Der Investor muss sich nicht auf das beschränken, was ihm der Staat im Rahmen der Umschuldung anbietet.» Ausländische Banken und Versicherungen, die im Jahr 2012 auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten mussten, könnten Griechenland jetzt auf Schadenersatz verklagen – mit durchaus guten Chancen, wie die Kanzlei schreibt.Auch Spanien droht eine Strafe in Milliardenhöhe. Hier kürzte die Regierung unter dem Druck der Sparvorgaben der EU die üppigen Subventionen für Solarkraftwerke. Jetzt hat das ohnehin krisengeschüttelte Land eine Sammelklage der Solarindustrie am Hals. Mehr als 20 Investoren verlangen Schadenersatz für «entgangene zukünftige Profite». Darunter sind auch Firmen, die noch investierten, als der Staat die Subventionen bereits schrittweise gekürzt hatte.
Haben diese Konzerne vielleicht auf eine Klage spekuliert? Dafür spricht, dass unter den Klägern aus der Solarbranche auch einheimische Unternehmer sind – obwohl grundsätzlich nur ausländische Investoren vor ein Schiedsgericht ziehen können. Die spanischen Besitzer der Solarparks hatten in Luxemburg und in den Niederlanden Briefkastenfirmen gegründet und dieses Konstrukt genutzt, um ihre eigene Regierung zu verklagen.
Für José-Maria Beneyto, Rechtsprofessor und spanischer Parlaments-Abgeordneter, ist der Fall klar: «Einige Unternehmen haben nur deshalb in Spanien investiert, um jetzt gegen uns zu klagen. Das ganze System ist pervertiert!»
Immerhin: Die Europäische Union hat das Problem erkannt. In den Verhandlungen mit den USA zum Freihandelsabkommen TTIP ist der Ersatz eines Schiedsgerichts durch einen ständigen Handelsgerichtshof noch heftig umstritten. An den Schiedsgerichten beim CETA-Abkommen mit Kanada wird sich wohl nichts ändern. Für Europa könnte das teuer werden. Denn auf CETA könnte sich jede Firma berufen, die in Kanada eine selbständige Tochter hat – dazu gehören auch rund 41'000 US-Unternehmen.