Verletzung der Basler Konvention Schweiz exportiert verbotene Pestizide in Entwicklungsländer
Wirtschaft
Vertrauliche Dokumente zeigen, dass die Schweiz Atrazin und Paraquat in Entwicklungsländer exportiert, obwohl die von Syngenta produzierten Herbizide aufgrund ihres hohen Giftgehalts bei uns verboten sind.
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1. Juni 2017
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Zwischen 2012 und 2016 sind in der Schweiz vier Paraquat- und dreizehn Atrazinexporte verzeichnet worden. Diese gingen nach Argentinien, Brasilien, Kamerun, China, Indien, Pakistan, Peru und Thailand. Auf den Dokumenten, die Public Eye unter Berufung aufs Öffentlichkeitsrecht von der Bundesverwaltung erhalten hat, ist der Absender zwar nicht zu erkennen. Dennoch besteht kein Zweifel, dass es sich um Syngenta handelt. Mit fast 10 Milliarden Dollar Umsatz im Jahr 2016 dominiert das Basler Unternehmen den Weltmarkt für Pestizide. Und mit einem Marktanteil von 40 bzw. 50 Prozent auch den Verkauf von Paraquat und Atrazin. Der Gesamtwert der Schweizer Herbizidexporte betrug 2016 rund180 Millionen Franken.
Wegen ihrer Gefährlichkeit für Gesundheit und Umwelt sind Paraquat und Atrazin in der Schweiz und der EU verboten. Sie gehören zu den giftigsten Schädlingsbekämpfungsmitteln weltweit: Paraquat verursacht jährlich tausende von Vergiftungsfällen und steht in Zusammenhang mit chronischen Krankheiten wie Parkinson. Atrazin wiederum beeinträchtigt das Fortpflanzungssystem und erhöht das Krebsrisiko. Letzten April forderte Public Eye vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) deshalb in einem Brief, der skandalösen Schweizer Doppelmoral, die in einigen Fällen gegen die Basler Konvention über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle* verstösst, endlich ein Ende zu setzen. In einer parlamentarischen Interpellation hat die grüne Nationalrätin Lisa Mazzone vom Bundesrat eine Stellungnahme zu diesem illegitimen Vorgehen verlangt.
Pestizide verursachen jährlich rund 200'000 Todesfälle durch akute Vergiftung, 99 Prozent davon in Entwicklungsländern. Für die UN-Sonderbeauftragten für Giftmüll und das Recht auf Nahrung «stellt die Tatsache, dass man die Bevölkerung anderer Länder Giftstoffen aussetzt, welche nachweislich schwerwiegende Gesundheitsprobleme oder sogar den Tod herbeiführen, eine Verletzung der Menschenrechte dar». Die Schweiz muss endlich Verantwortung übernehmen und den Export von Paraquat, Atrazin sowie aller anderen gefährlichen Pestizide verbieten, deren Verwendung im eigenen Land untersagt ist.
Mit der Übernahme von Syngenta durch ChemChina werden die Konzentration auf dem Pestizidmarkt und der Einfluss von Grosskonzernen weiter verstärkt. Heute schon kontrollieren drei Unternehmen 50 Prozent des Weltmarkts. Nach Abschluss der drei laufenden Megafusionen werden es 70 Prozent sein. Diese Entwicklung steht in krassem Gegensatz zur Schaffung nachhaltigerer Ernährungs- und Landwirtschaftssysteme, wie sie die Schweiz und die internationale Gemeinschaft anstreben.
Der Basler Konvention zufolge ist die Schweiz verpflichtet, für die «Ausfuhr gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in die Vertragsparteien, welche die Einfuhr solcher Abfälle verboten haben» keine Erlaubnis zu erteilen. Nun hat aber Kamerun die Bamako Konvention unterzeichnet, laut welcher zu den gefährlichen Abfällen auch «gefährliche Substanzen [gehören], welche in den Produktionsländern zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt untersagt wurden». Statt auf inhaltlicher Ebene argumentiert das BAFU, Kamerun habe das Basler Übereinkommen nicht offiziell über seine Definition giftiger Abfälle unterrichtet.