UB-Logo Online MagazinUntergrund-Blättle

Raubgold-Verfahren gegen Tessiner Raffinerie

2207

Straflosigkeit trotz Problemanerkennung durch Bundesanwaltschaft Raubgold-Verfahren gegen Tessiner Raffinerie

barcode-677583-70

Wirtschaft

Das im Oktober 2013 eröffnete Strafverfahren gegen die Argor-Heraeus SA ist von der Bundesstaatsanwaltschaft eingestellt worden.

Vorderseite eines China Gold Tael mit einem Stempel der Argor Heraeus als Gütesiegel.
Mehr Artikel
Mehr Artikel
Bild vergrössern

Vorderseite eines China Gold Tael mit einem Stempel der Argor Heraeus als Gütesiegel. Foto: FM2012 (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

Datum 4. Juni 2015
1
0
Lesezeit2 min.
DruckenDrucken
KorrekturKorrektur
Dies obwohl sie in der entsprechenden Verfügung zum Schluss kommt, dass die Tessiner Raffinerie «Gold mit problematischer Herkunft» verarbeitet hat. Dieser Entscheid illustriert die dringende Notwendigkeit, Schweizer Firmen rechtlich zur Herkunftsabklärung der von ihnen verarbeiteten oder vermarkteten Produkte zu verpflichten.

In ihrem Beschluss vom 10. März bestätigt die Bundesanwaltschaft, dass Argor entgegen seinen eigenen Vorschriften knapp drei Tonnen Gold raffiniert hat, das zwischen 2004 und 2005 in der Demokratischen Republik geplündert worden war. Da sie an der legalen Herkunft des Goldes keine Zweifel hegte, habe die Firma dennoch keine Straftat begangen. Darf man einer der weltgrössten Raffinerien eine solche Ahnungslosigkeit zuschreiben? Uganda, woher das besagte Gold eigentlich hätte stammen sollen, produziert praktisch kein gelbes Edelmetall und war damals bekannt als Haupttransitland für kongolesisches Raubgold.

Die UNO und Nichtregierungs-organisationen verurteilten die Schlüsselrolle des Goldhandels bei der Finanzierung paramilitärischer Streitkräfte, denen Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind.

Argors Straflosigkeit lädt Raffinerien und andere Unternehmen, die dem Geldwäschereigesetz unterstehen, offiziell dazu ein, Unkenntnis über heikle Informationen vorzutäuschen. Der Skandalfall zeigt einmal mehr, dass freiwillige Firmenmassnahmen nicht verhindern, dass schmutzige – also illegitim oder illegal gewonnene – Rohstoffe auf den Markt gelangen. Bundesbehörden und im Goldsektor tätige Unternehmen berufen sich gerne auf die strengen Branchenvorschriften.

Der Fall Argor macht jedoch die Grenzen dieser Verhaltenskodizes deutlich: Ihre Anwendung bleibt fraglich, zumal bei Konflikten mit der entscheidungsprägenden Profitlogik der Unternehmen. Vor allem aber werden Verstösse nicht sanktioniert, weder im Gold- noch in irgendeinem anderen Sektor.

Deshalb braucht es ein Gesetz, das Firmen dazu verpflichtet, die Herkunft aller von ihnen verarbeiteten oder vermarkteten Produkte zu kennen und sicherzustellen, dass bei deren Gewinnung oder Herstellung weder Menschenrechte noch Umweltstandards verletzt werden. Genau dies fordert die von der Erklärung von Bern gemeinsam mit 65 Schweizer Organisationen kürzlich lancierte Konzernverantwortungsinitiative. Unternehmen sollen nicht länger ungestraft zweifelhafte Geschäfte abwickeln und dabei ihre Unwissenheit geltend machen können.

EvB